Privat versichert

Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen normalerweise die Kosten einer ambulanten Psychotherapie in einer Privatpraxis. Die Honorierung orientiert sich dabei an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Manchmal gibt es jedoch Ausnahmen, bei denen Psychotherapie ganz aus dem Leistungskatalog ausgeschlossen wird oder Begrenzungen im Leistungsumfang der Versicherungen bestehen. Daher raten wir Ihnen, sich bevor Sie eine Therapie beginnen, genauer bei ihrer Krankenversicherung zu erkundigen. In der Regel genügt ein kurzer Anruf bei Ihrem/Ihrer zuständigen Sachbearbeiter/in Ihrer Krankenkasse.

Zu Ihrer Orientierung haben wir ein paar Fragen zusammengestellt, die Ihnen bei diesem Anruf nützlich sein könnten:

  1. Ist in dem Leistungsumfang meiner Krankenversicherung eine ambulante Psychotherapie enthalten? Wie viele Therapiestunden stehen mir zu? Sind diese jährlich limitiert?
  2. Werden die Kosten komplett von der Krankenversicherung übernommen, oder gibt es anteilige Kosten für mich?
  3. Welche Unterlagen werden zur Bewilligung der Therapie benötigt, z.B. ein Antrag von meiner Psychotherapeutin, oder spezielle Formulare?