Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gerne beantworten wir Ihnen hier die häufigsten Fragen, klicken Sie einfach auf die Frage, die Sie interessiert. Sollte Ihre nicht dabei sein, kontaktieren Sie uns bitte – gerne stehen wir Ihnen Rede und Antwort.

Diese Frage ist schwierig zu beantworten. Wir alle geraten im Laufe unseres Lebens in verschiedene Krisen. Unser allgemeines Wohlbefinden ist in solchen Zeiten oft angegriffen. Häufig/ In den meisten Fällen gelingt es uns, diese Krisen ohne professionelle Hilfe zu bewältigen. Die menschliche Psyche verfügt über beachtliche Selbstheilungskräfte. Viele Menschen haben Familie und Freunde, die sie hierbei zusätzlich wirkungsvoll unterstützen können. Manchmal findet man auch nach Wochen, Monaten oder Jahren aus eigener Kraft oder durch Gespräche mit Vertrauenspersonen keine Lösung. Die psychischen Probleme bleiben bestehen, entwickeln oftmals auch eine negative Eigendynamik, der sich der Einzelne allein nur schwer entziehen kann. Dann könnte es sinnvoll sein, einen Psychotherapeuten aufzusuchen und in einem persönlichen Gespräch zu klären, ob eine Behandlung ratsam ist. Sich in solchen Situationen Unterstützung in professioneller Form zu suchen sollte nicht als Zeichen der „Schwäche“ oder „Versagen“ gewertet werden, sondern ist meist der schwierigste Schritt. Manchmal sind psychische Erkrankungen auch nicht so einfach zu erkennen. Es gelingt, die schwierigen Gefühle zu umgehen. Eine Freundin geht für Sie im Kaufhaus einkaufen, dessen Gewimmel immer wieder Panikanfälle auslösen – und schon ist die übermächtige Angst vor vielen Menschen nicht mehr spürbar. Trotzdem kann sich die psychische Störung, die tatsächlich besteht, weiter verfestigen und dauerhaft werden. Es kann sich also auch bei gelegentlichen, aber wiederkehrenden außergewöhnlichen Gefühlen lohnen, sich mit einem Psychotherapeuten darüber zu unterhalten. Unten sind „Erste Fragen an sich selbst“ aufgelistet, die Ihnen dabei helfen können, zu klären,was mit Ihnen los ist und ob es ratsam ist, sich um professionelle Unterstützung zu bemühen. Diese Fragen helfen zur ersten Orientierung, eine Beratung oder gar Therapie ersetzen sie jedoch nicht. Erste Fragen an sich selbst Wenn Sie noch eingehender prüfen möchten, ob für Sie eine Psychotherapie in Frage kommt oder nicht, hilft Ihnen vielleicht folgende Frageliste weiter:

  • So kenne ich mich nicht! Fühle ich mich anders als sonst?
  • Beunruhigt mich diese Veränderung?
  • Gibt es eine Erklärung für die Veränderung?
  • Reicht diese nicht aus, um die Dauer und Heftigkeit der Beschwerden zu begründen?
  • Kann ich meine tägliche Arbeit nur noch mit Mühe verrichten?
  • Mache ich mir immer Sorgen und habe ich viel Angst?
  • Leide ich unter körperlichen Beschwerden?
  • Ist mein Schlaf gestört, schlafe ich zu wenig oder zu viel?
  • Fühle ich mich oft aggressiv, hasserfüllt, gereizt oder bin ich sehr intolerant
  • Bin ich oft krankgeschrieben?
  • Habe ich Selbstmordgedanken?
  • Habe ich kaum noch Menschen, mit denen ich mich traue über meine Probleme zu sprechen/ sprechen kann?
  • Helfen Gespräche mit Freunden nicht mehr?
  • Fällt die Veränderung auch anderen deutlich auf?
  • Ist das schon länger als drei Monate so?
  • Ist mir das alles egal?

Da sich die Wartezeiten ständig ändern können, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, so dass wir Ihnen individuell dazu Auskunft erteilen können.

Die grundlegende therapeutische Ausrichtung in unserer Praxisgemeinschaft ist die Verhaltenstherapie (VT). In vielen Studien wurden die Methoden der VT untersucht und hat sich in der Behandlung psychischer Erkrankungen als wirksam erwiesen. Daher ist die VT eines von drei Psychotherapieverfahren (neben Psychoanalyse und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie), die von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und bezahlt werden. Im Gegensatz zu den anderen Verfahren zeichnet sich die VT durch ein eher gegenwartsbezogenes, handlungs- und lösungsorientiertes Vorgehen aus. Das Ziel der Verhaltenstherapie liegt in einer konkreten Veränderung im Verhalten und Erleben der Klientin/des Klienten zugunsten einer Verbesserung seiner Bewältigung des Alltags und ihrer/seiner Lebensqualität. Das bedeutet, dass der Fokus der Behandlung in erster Linie auf gegenwärtigen Handlungsbedingungen und deren positiver Veränderung liegt. Dabei ist jedoch auch die Analyse der Problementstehung unerlässlich, da diese eine Grundlage für das Verständnis der Problematik bildet und bei der Festlegung der Therapieziele sowie der –inhalte eine wichtige Rolle spielt.

In der Regel wird in den ersten 5 Sitzungen gemeinsam geschaut, ob sich Klient(in) und Therapeutin vorstellen können zusammen zu arbeiten. Zudem liegt inhaltlich der Schwerpunkt darauf, diagnostisch die Symptomatik und das Problemverhalten zu erkunden. Eine Psychotherapie findet zu Beginn in der Regel in wöchentlichen / zweiwöchentlichen Abständen statt. Eine Sitzung dauert 50 Minuten. Es werden feste und verbindliche Termine vereinbart, sodass Sie keine Wartezeiten einplanen brauchen. In den ersten Gesprächen liegt der Fokus auf einer Erstellung eines zeitlichen und inhaltlichen Plans zur Lösung ihrer Probleme. Dieser Plan wird oftmals immer wieder neu auf ihre Bedürfnisse angepasst. Es wird großen Wert auf gute Zusammenarbeit mit allen Helfern, die Sie unterstützen oder die Sie brauchen, gelegt. Das können z. B. andere Behandler wie Hausärzte oder Psychiater sowie Angehörige und andere Bezugspersonen oder Organisationen sein.

Die “Notfallregelung bei Unterversorgung” (§13 Abs. 3 SGB V) bleibt von der Einführung der neuen Psychotherapierichtlinie unberührt. Sie haben weiterhin das Recht unter diesen Bedingungen eine Behandlung in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen. Lesen Sie dazu folgende Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer: http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/behandlung-i.html http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/psychotherap-88.html

Die Akutbehandlung dient der kurzfristigen Symptomverbesserung bei akuten Krisen und der Vorbereitung auf eine anschließende Psychotherapie oder andere ambulante, teilstationäre oder stationäre Maßnahmen. Bitte beachten Sie, dass eine Akutbehandlung kein Ersatz für eine Richtlinienpsychotherapie. Sie haben nach der “Notfallregelung bei Unterversorgung” (§13 Abs. 3 SGB V) auch weiterhin das Recht auf Kostenerstattung in einer Privatpraxis sofern innerhalb von drei Monaten kein Behandlungsbeginn bei einen Kassentherapeut möglich ist.