Sprechstunde

In einer psychotherapeutischen Sprechstunde klärt der Therapeut, ob bei Ihnen der Verdacht einer krankheitswertigen psychischen Störung vorliegt und welche Behandlung ratsam ist. Über das Ergebnis der Sprechstunde erhalten Sie eine schriftliche Rückmeldung auf dem neu eingeführten Formblatt PTV 11. Sollte der Therapeut der Sprechstunde Ihnen zeitnah keine Psychotherapie oder Akutbehandlung anbieten können und Sie in unserer Praxisgemeinschaft einen Antrag auf Kostenübernahme an ihre Krankenkasse stellen wollen, bitten Sie den Therapeuten folgendes auf dem PTV 11 zu vermerken:

“unaufschiebbare Richtlinienpsychotherapie (Kurzzeit- oder Langzeittherapie) indiziert, besondere Dringlichkeit”.

Außerdem werden Sie mit einer allgemeinen Patienteninformation (PTV 10) über die ambulante Psychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung informiert.

Diese Leistung wird in einer Privatpraxis von den gesetzlichen Kassen nicht erstattet, wir können Ihnen daher leider keinen Termin zur psychologischen Sprechstunde anbieten. Wenn Sie als Selbstzahler an einem Beratungstermin interessiert sind, sprechen Sie uns gerne an!

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein bietet eine Terminservicestelle zur Vergabe von Sprechstundenterminen an. Klicken Sie hier um zur Terminservicestelle der KV-Nordrhein zu gelangen.